über die Befähigung für die Laufbahn 2.1 (§ 16 LVO i. V. m. § 6 Abs. 2 LBG NRW, ehemals gehobener Dienst), Fachrichtung Bibliothek Fähigkeit zu selbständiger, strukturierter Arbeit, ausgeprägte Serviceorientierung
über die Befähigung für die Laufbahn 2.1 (§ 16 LVO i. V. m. § 6 Abs. 2 LBG NRW, ehemals gehobener Dienst), Fachrichtung Bibliothek Fähigkeit zu selbständiger, strukturierter Arbeit, ausgeprägte Serviceorientierung
Ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum in einem expandierenden Unternehmen Tarifliche Zusatzleistungen auf der Basis des Tarifvertrages der Metall- und Elektroindustrie NRW (z.B. eine attraktive Vergütung, 30 Tage Urlaub